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Nachtrag zu XIX, 37.:

Im Paderbornschen Intelligenzblatt Nr. 44 vom Mittwochen, den 2.Junn 1824 findet sich folgende Anzeige:

“Der Franz Theodor von der Lippe aus Istrup im Fürstenthum Paderborn ist im Jahre 1811 als Lieutenant in dem vormahligen Westphälischen Carabinier-Jäger-Regimente nach rußland marschirt, nicht wieder zurückgekehrt, und hat seit jener Zeit nichts von sich hören lassen.
Da nun von Seiten seiner angeblich nächsten Lehns-Erben auf seine Todes-Erklärung angetragen worden ist, so wird derselbe hierdurch aufgefordert, sich binnen hier und 9 Monaten, und spätestens in dem, vor dem ernannten Deputisten Herrn Oberlandes-Gerichts-Rathe Pöhlmahn auf den 25. November 1824 Vormittags im Gebäude des Oberlandes-Gerichts angesetzten Termine, entweder persönlich zu gestellen, oder schrieftlich zu melden, und weitere Anweisung zu erwarten.
Auch werden alle, welche von dem Leben und Aufenthalte des von der Lippe Nachricht geben können, hierdurch aufgefordert, solche dem Oberlandes-Gerichte mitzutheilen. Zu demselben Termine werden zugleich die etwa zurückgelassenen Erben und Erbnehmer des genannten von der Lippe vorgeladen und angewiesen, ihre Gerechtsame in demselben wahrzunehmen.
In dem Falle, daß weder der gedachte Franz Theodor von der Lippe selbst, oder einer seiner unbekannten Erben sich melden, noch von seinem Leben und Aufenthalte Nachricht eingehen wird, so wird auf den Antrag der sich bis jetzt gemeldeten Erben auf seine Todes-Erklärung erkannt, die unbekannten Erben mit ihren Ansprüchen nciht berücksichtigt und sein Nachlaß der sich legitimirten Erben wird zuerkannt werden.
Paderborn den 24. December 1823
Königl. Preuß. Ober-Landesgericht
(gez.) v. Schlechtendal.”

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